5. März 2019
Eine der Fragen, die mir als Website-Entwickler und Grafikdesigner immer wieder gestellt wird, ist die, ob Mann oder Frau denn Photos, Grafiken und Texte anderer Urheber auf seinen eigenen Websites/Blogs oder Druckerzeugnissen verwenden darf. Und wenn ja, unter welchen Bedingungen.
Bei der Entwicklung von Flyern, Katalogen, Websites etc. wird ja immer wieder die persönliche Identität/die eigene Handschrift heraus gestellt, die Abgrenzung zum Mitbewerber beschworen und kräftig nach einem Alleinstellungsmerkmal gesucht. Deshalb rate ich grundsätzlich immer dazu zu prüfen, ob das Material für die Website oder den Flyer nicht aus dem eigenen Hause kommen kann/muss.
Photo © Matti M. Matthes (der Urheber sollte immer unter dem Photo genannt werden)
Wer dennoch auf 'Fremdmaterialien' zurückgreifen will, sollte sich darüber im Klaren sein, dass es urheberrechtliche Bedingungen gibt, die es einzuhalten gilt.
Am besten fragt man hier einen Rechtsanwalt, denn der kann das viel besser beantworten als ich. Die Marketing-Expetin Dr. Kerstin Hoffmann tat dies und sprach kürzlich mit dem Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke zu dieser Problematik. Er beantwortete die häufig gestellten Fragen (FAQ) dazu auch im Hinblick auf die DSGVO 2018.
Nachzulesen im großen Ratgeber Bild-, Zitat- und Urheberrecht in Fragen & Antworten – komplett überarbeitete Fassung 2019 mit neuem DSGVO-Teil »»»